Sicherheitsbeauftragter
Grundlehrgang (§ 22 SGB VII)
In Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigten ist der Unternehmer zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten verpflichtet – das verlangt das Sozialgesetzbuch VII in § 22.
Der Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschuzes im Unternehmen: Er hat die Aufgabe, den Unternehmer bzw. seinen Vorgesetzten in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen.
In dieser Schulung erhalten Sie das für diese verantwortungsvolle Aufgabe notwendige Rüstzeug: Unsere Experten informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter. Der Lehrgang ist branchenübergreifend.
- Rechtsstruktur und Regelwerk im Arbeitsschutz
- Grundpflichten und Funktionen im Arbeitsschutz
- Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
- gemäß § 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
- gemäß § 20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- Unfallursachen, Unfallarten, Unfallmeldung
- Erkennen von Gefährdungen und Rahmenbedingungen zur Gefährdungsbeurteilung
- Auswahl und Anwendung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Gefährdungen durch Lärm und Schutzmaßnahmen
- Erste Hilfe im Betrieb
- Betrieblicher Brandschutz
- Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen
Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter aus allen Tätigkeitsbereichen, die die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten übernehmen sollen
Preis auf Anfrage
Teilnahmebescheinigung der Schwerdtgruppe
Montag, 18. Mai 2026 von 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr (Tagesseminar)
Montag, 07. September 2026 von 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr (Tagesseminar)
Montag, 30. November 2026 von 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr (Tagesseminar)
Kreis Freudenstadt
den genauen Ort erhalten Sie bei der Buchung.
Donnerstag den, 23.04.2026
Donnerstag den, 20.08.2026
Donnerstag den, 22.10.2026









