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Fallstrick Zusätzlichkeitserfordernis

Benefits, Netzwerkoptimierung und Co.

Immer mehr Arbeitgeber setzen auf verschiedene Benefits und Zuschüsse, von denen die Mitarbeiter profitieren. Die Idee dahinter ist so simpel wie genial: Der Mitarbeiter ist zufrieden, weil er Vergünstigungen und weitere Vorteile quasi zusätzlich zu seinem Gehalt bezieht. Der Arbeitgeber wiederum ist happy, weil je nach Lohnoptimierungsmaßnahme seine Steuerlast gesenkt wird – die sogenannte Pauschalierung.

Doch so smart das Konzept der Nettolohnoptimierung auch ist, sollte bereits vor der Umsetzung auf professionelle Unterstützung gesetzt werden. Die Investition in eine fachgerechte Prüfung lohnt in jedem Fall.

Denn in den vergangenen Jahren musste so mancher Arbeitgeber vor Gericht erscheinen: Gut gemeint ist nicht gut gemacht – und das kann sehr schnell zu exorbitanten Kosten durch Nachzahlungen führen.

Nämlich dann, wenn das Finanzamt das gewählte Nettolohnoptimierungsmodell anders einstuft als derjenige, der entsprechende Maßnahmen in Arbeitsverträgen festhält. Der Knackpunkt: Die sogenannte Zusätzlichkeitserfordernis.

Worum es sich genau handelt und was du beachten musst, haben wir dir hier in aller Kürze zusammengefasst.

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