Brandschutzhelfer
Brandschutzhelfer nach ASR A 2.2
Verhalten im Brandfall, Löschübungen durch die Teilnehmer
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften (ASR A2.2 / DGUV Information 205-023) ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern zu benennen und regelmäßig zu schulen.
Im Rahmen unserer Brandschutzhelfer-Ausbildung vermitteln wir Ihnen das notwendige Fachwissen, um im Ernstfall schnell, sicher und richtig zu handeln.
Theorie:
• Rechtliche Grundlagen und betriebliche Brandschutzorganisation
• Brandursachen und Gefahren durch Brände
• Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Sammelplätze
• Verhalten im Brandfall
• Grundlagen des Verbrennungs- bzw. Löschprozesses
• Brandklassen
• Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen / Löschgeräten
Praxis:
• Bedienen von Handfeuerlöschern
• Löschübung der Seminarteilnehmer: Ablöschen von Bränden der Brandklasse A, B, C mit Wasser und CO2
Betriebliche Fach- und Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Haustechniker, Mitarbeiter aus Behörden, Mitarbeiter in Unternehmen, Sicherheitsbeauftragte
Preis auf Anfrage
Teilnahmebescheinigung der Schwerdtgruppe
Freitag, 08. Mai 2026 von 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr (Tagesseminar)
Kreis Freudenstadt
den genauen Ort erhalten Sie bei der Buchung.
Donnerstag den, 23.04.2026
Wir behalten uns vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmern, den Termin kurzfristig abzusagen, bzw. zu verschieben.









