Evakuierungshelfer
Evakuierungshelfer nach ASR A2.3
Die neue Arbeitsstättenregel ASR A2.3 gemäß der Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber dazu, ihre Mitarbeiter zur Evakuierung zu unterweisen. Zudem müssen regelmäßig Übungen anhand des Flucht- und Rettungsplans durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass sich Arbeitnehmer und Besucher im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie bestmöglich auf Notfälle vorbereitet sind: Von den rechtlichen Grundlagen, über die Erstellung und Nutzung von Flucht- und Rettungsplänen, bis hin zur Organisation der Ersten Hilfe während solcher Übungen. Praktische Erfahrungen aus bereits durchgeführten Evakuierungsübungen runden das Seminar ab.
- Rechtliche Grundlagen
- Änderungen aus der Novellierung der ASR A2.3 „Fluchtwege, Notausgänge“
- DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung”
- VDI 4062 „Evakuierung von Personen im Gefahrenfall“ u. VDI 4062 Blatt 2 „Vorbeugende Gefahrenabwehr von lebensbedrohlichen Gewalttaten“
- Rettungswege gemäß Baurecht
- Fluchtwege gemäß technischen Regeln für Arbeitsschutz
- Evakuierungs-/Räumungskonzept, Brandschutzordnung
- Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne
- Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen
- Absprachen mit der Feuerwehr und Organisation der Ersten Hilfe
- Praxisbeispiele als Hilfestellungen
- Erforderliche Dokumentation
Brandschutzbeauftragte und verantwortliche Mitarbeiter aus Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäusern, Behörden und weiteren öffentlich zugänglichen Gebäuden; Mitarbeiter aus Facility-Management und Liegenschaftsverwaltung; Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Architekten, Bauingenieure und Projektentwickler.
Preis auf Anfrage
Teilnahmebescheinigung der Schwerdtgruppe
Termine auf Anfrage
Kreis Freudenstadt
den genauen Ort erhalten Sie bei der Buchung.
Diese Schulung wird ausschließlich auf Anfrage durchgeführt.









